Was ist Barrierefreiheit in digitalen Medien?

Warum barrierefreie Dokumente?

Nach einer langen Übergangsfrist ist im Jahr 2019 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Neben dem barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Wohnungen ist hier auch der barrierefreie (bzw. zumindest barriereärmere) Zugang zu digitalen Medien wie Webseiten im Internet, aber auch Medien jeglicher Art, wie z. B. Lernkurse bzw. -module oder Handouts, PDFs oder Lehrvideos gefordert. In diesem Online-Kurs möchten wir beschreiben, wie barrierefreie PDF-Dokumente erzeugt werden.

Die Anforderungen an barrierefreie digitale Dokumente werden in den WCAG (Web Content Accessibility Guideline) beschrieben. Diese liegen mittlerweile in der Version 2.1 vor.

In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes, mittlerweile in Version 2.0, alles Notwendige.

Seit dem 23.09.2019 besteht die gesetzliche Verpflichtung, behördliche und schulische digitale Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen und somit die WCAG zu befolgen.

Hier die offizielle WCAG-Fehlerstatistik der 1 Mio. meistbesuchten Internetseiten, veröffentlicht vom statista:

Prozentualer Anteil der 1 Mio. meistbesuchten Webseiten im Jahr 2020 mit folgenden Fehlern: Schwacher Textkontrast 86%, keine Alternativtexte 66%, fehlerhafte Links 60%, fehlende Steuerelemente 54%, fehlende Schaltflächen 29%, fehlende Dokumentensprache 28%. Nur 0,7% wiesen keine Fehler auf.
Die Grafik zeigt den prozentualen Anteil der Seiten mit Barrierefreiheits-Fehlern in den 1 Mio. meistbesuchten Webseiten im Jahr 2020.
Folgenden Fehler wurden gefunden (Veränderung zum Vorjahr in Klammern):
  • Schwacher Textkontrast 86% (+1%)
  • keine Alternativtexte 66% (-2%)
  • fehlerhafte Links 60% (+2%)
  • fehlende Steuerelemente 54% (+1%)
  • fehlende Schaltflächen 29% (+4%)
  • fehlende Dokumentensprache 28% (-5%).
Nur 1,9% wiesen keine Fehler auf.
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