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In diesem Blog informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Hochschuldidaktik.

KI in der Hochschullehre: Teil 2/3 "Herausforderungen"

Peters, Yasmin [ypetersa], Beem, André [abeemxxx] - 11. Aug 2023, 14:40

Mit der sich schnell entwickelnden KI-Technologie wachsen gleichzeitig auch die Anforderungen für Nutzer. Dazu zählt…

  • … die Formulierung von Prompts
  • … das Beurteilen der von der KI generierten Ergebnisse:
    • Erkennen von Falschinformationen (z.B. Deepfakes)
    • Zusätzliche Recherche / Prüfen auf Aktualität und Konsistenz
    • Sensibilisierung für systemimmanente Herausforderungen wie Bias/Wahrheitsgehalt der Ergebnisse
  • … dass die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bei KI-generierten Texten oder KI Tools nicht zwingend gegeben sind:
    • Quellenlage der von KI generierten Inhalte ist für den Nutzer weitestgehend nicht nachvollziehbar
    • Wiederholbarkeit + Qualität des Outputs fraglich > ChatGPT sollte z. B. nicht als Quelle wissenschaftlicher Erkenntnisse gesehen werden > Quellen für Thesen und Behauptungen müssen immer nachträglich gesucht und angegeben werden!
  • … die Transparenz von Eigenleistung und KI-Content:
    • Beschreibung des eigenen methodischen Vorgehens setzt hohe Reflexionskompetenz voraus + Abgabe einer Eigenständigkeitserklärung

 Darüber hinaus bestehen Fragen bezüglich des rechtlichen Rahmens für den Einsatz von KI:

  • Können Studierende zur Verwendung von KI verpflichtet werden?
    Nein!
    Wichtig(!): Studierende dürfen nicht zur Nutzung von KI-Tools verpflichtet werden und es darf kein Nachteil entstehen, wenn man keine KI-Tools nutzen möchte!
  • Welche Daten dürfen in KI-Tools eingegeben werden?
    Nutzer müssen hinsichtlich der Dateneingabe in KI Tools sensibilisiert werden!
    • z.B. keine Eingabe von personenbezogenen Daten/Forschungsdaten
    • Input von urheberrechtlich geschützten oder personenbezogenen Daten könnte aber Urheberrechts- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen nach sich ziehen
  • Wie lernt die KI?
    Die Verarbeitung großer Datenmengen zum Trainieren der KI ist nicht transparent!
    • mögliche Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten?
    • Grundsatz der Datenminimierung und hohe Transparenz der Datenverarbeitung im Datenschutz
  • Wer besitzt die Urheberrechte an von generierten Inhalten?
    Die KI selbst kann kein Urheber sein!
    • nach derzeit geltendem dt. Recht unterstehen durch KI generierte Inhalten KEINEM Urheberrecht, da hierbei keine geistige Leistung einer Person erbracht wurde
    • daher Vorsicht beim Input, z. B. Import von existierenden Daten wie Bild- oder Textdateien
      Auch User haben kein Urheberrecht an den KI-generierten Ergebnissen!
    • da es sich nicht um eine Schöpfung eines eigenen Produkts handelt
    • Wird allerdings ein individuell formulierter Prompt eingegeben, könnte dieser dem Urheberrecht unterliegen > bisher nicht juristisch geklärt
  • Wie gehe ich mit personenbezogenem Informationen um, die mir von der KI generiert wurden?
    Vorsicht bei personenbezogenem Output!
    • Muss nicht zwangsläufig der Wahrheit entsprechen und könnte Persönlichkeitsrecht verletzen!

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